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TITELÜBERSCHRIFT

Objektbeschreibung

OBJEKTBESCHREIBUNG

















Ausstattung

  • Nutzungsart:  Wohnimmobilie
  • Objektart:  Eigentumswohnung im 11. OG
  • Wohnfläche:  ca. 52,46 m²
  • Zimmer:  2,5
  • Schlafzimmer: 1
  • Bad:  1 mit Badewanne
  • Küche:  1
  • Balkon:  1
  • Ausstattung:   Gepflegt
  • Böden:  Laminat, Fliesen
  • Rollläden:  Keine
  • Kellerabteil: Ja
  • Baujahr:  1972
  • Heizungsart:  Zentralheizung
  • Befeuerung:  Gas
  • Energieausweis:  Liegt vor
  • Verfügbar: Ab sofort


Sonstiges

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Das Objekt wird im ALLEINAUFTRAG angeboten.


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Provision

Die jeweiligen Nachweis- und Vermittlungsprovision ist mit notariellen Vertragsabschluss verdient und nach Rechnungsstellung zu zahlen. Dieses Objekt-Angebot ist ausschließlich für Ihre eigene Verwendung. Weitergabe an Dritte - nur mit dem Verweis auf die Zahlungspflicht des Erfolgshonorars für den Käufer (3,57 % inkl. MwSt. aus der Kaufpreissumme) bei Abschluss des notariellen Kaufvertrags. Falls Sie die Immobilie schon von einer anderen Seite angeboten bekommen haben, teilen Sie uns das bitte mit. Es gilt der § 656c BGB. D.h. die Provisionshöhe ist identisch sowohl für den Verkäufer, als auch für den Käufer. Übernimmt der Verkäufer die Gesamtprovisionszahlung, ist der § 656c BGB hinfällig.


Geldwäschegesetz

Als Immobilienmaklerunternehmen ist die DHI Huisgen - Das Hanse Immobilienteam nach § 2 Abs.1 Nr.14 und § 11 Abs.1, 2 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen, bzw. sobald ein ernsthaftes Interesse an der Durchführung des Immobilienkaufvertrages besteht. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 Abs.4 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) – z.B. mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss. Als unser Vertragspartner haben Sie auch eine Mitwirkungspflicht nach § 11 Abs.6 GwG.


Widerrufsrecht

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