AGB


Allgemeine Geschäftsbedingungen


Bestandteil eines Vertrages zwischen der Firma DHI Huisgen - Das Hanse Immobilienteam - vertreten durch Frau Ulrike Huisgen - und seinen Kunden sind die nachfolgenden AGB. 


1. Der Maklervertrag zwischen dem Kunden und uns kommt durch die Vereinbarung in Textform - § 656a BGB und durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit auf der Grundlage bzw. in allgemeiner/üblicher Kenntnis, des für die erfolgreiche Vermittlungs-/Nachweistätigkeit anfallenden Provisionsverlangen zustande.


2. Die Firma DHI Huisgen – Das Hanse Immobilienteam weist darauf hin, dass die von uns weitergegebenen Objektinformationen aufgrund der vom Auftraggeber oder anderen auskunftsbefugten Dritten erteilten Auskünften erfolgt bzw. basiert. Dieses gilt auch für die inhaltlichen Angaben in Mietverträgen. Für Richtigkeit und Vollständigkeit wird deshalb von uns keine Haftung und Gewähr übernommen. Es ist Sache des Kunden, diese/unsere Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Darüber hinaus kann auch für die Qualität des Objektes keine Gewähr übernommen werden. Ein Irrtum und Zwischenverkauf/Vermietung bleiben vorbehalten.


3. Bei den im jeweiligen Exposé angegebenen Wohnfläche handelt es sich um die Wohn- und Nutzfläche. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die genannte Wohn- und Nutzfläche von der DIN-Wohnflächenberechnung abweichen kann. Alle Maße sind ca.-Maße und sind bei Bedarf vor Ort zu prüfen. Für

die Richtigkeit wird keine Haftung übernommen.


4. Die Angebote und sämtliche Informationen dazu sind ausdrücklich für den Kunden bestimmt und vertraulich zu behandeln. Deren Weitergabe an Dritte ist ausdrücklich untersagt. 


5. Die Provisionshöhe kann aufgrund der Beschaffenheit der Maklerleistung im Voraus nicht benannt werden - es gilt aber der § 656c BGB. D.h. die Provisionshöhe ist identisch sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer. Übernimmt hingegen der Verkäufer die Gesamtprovisionszahlung ist der § 656c BGB hinfällig. Ein Provisionsanspruch entsteht auch bei einem Ersatzgeschäft. Der Provisionsanspruch wird dadurch nicht berührt, dass statt des ursprünglich beabsichtigten Geschäftes ein anderes zustande kommt. Das heißt z.B. Kauf statt Miete statt Pacht oder umgekehrt. Hier sind dann, je nach Gegebenheit die Provisionssätze in einem neuen Vertrag anzupassen.

Vermietung: Der Auftraggeber verpflichtet sich, eine Maklerprovision durch die Beauftragung/Bestellerprinzip in Höhe von: 2 Netto-Monatsmieten zzgl. der gesetzl. MwSt. zu zahlen.


6. Die Firma DHI Huisgen - Das Hanse Immobilienteam ist berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil provisionspflichtig tätig zu werden. Der Provisionsanspruch ist fällig und verdient am Tag der notariellen Beurkundung. Er entsteht selbst dann, wenn DHI Huisgen - Das Hanse Immobilienteam nicht am Vertragsschluss mitgewirkt hat.


7. Nimmt der Auftraggeber einzelne Tätigkeitsbereiche bei der Immobilienvermittlung wahr, so anerkennt er den Dienstvertrag lt. BGB § 611 und damit den Anspruch geldwerter Vergütung an den Auftragnehmer.


8. Erfüllungsort und Gerichtsstand sind, soweit zulässig, der Hauptbürositz der Firma DHI Huisgen - Das Hanse Immobilienteam.


9. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften. Für dieses Vertragsverhältnis ist deutsches Recht anzuwenden. 


10. Die Firma DHI Huisgen – Das Hanse Immobilienteam übernimmt zu keiner Zeit Haftung für mögliche Asbestvorkommen in den angebotenen u.o. verkauften/vermieteten Immobilien. Die Kunden (Verkäufer/Käufer/Vermieter/Mieter) sind vollumfänglich eigenverantwortlich für die Überprüfung verantwortlich.

 

11. Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Mündliche Zusagen müssen zu ihrer Wirksamkeit schriftlich bestätigt werden.