Energieausweis - Pflicht!
Das müssen Sie wissen und beachten!
1. Rechtsgrundlagen
Wesentliche gesetzliche Grundlagen sind:
- Gebäudeenergiegesetz (GEG)
Seit 01.11.2020 in Kraft, umfassend novelliert zum 01.01.2024. - EU-Gebäuderichtlinie EPBD 2024
Richtlinie (EU) 2024/1275 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden. Die
Mitgliedstaaten müssen sie bis spätestens Mai 2026 in nationales Recht umsetzen.
2. Energieausweise werden detaillierter und strenger
Der Energieausweis entwickelt sich von einer „Informationspflicht“ zu einem wesentlich wichtigeren Dokument für:
- Verkauf
- Vermietung
- Finanzierung
- Sanierungen
- Immobilienbewertung
Künftig sollen deutlich mehr technische Daten verpflichtend ausgewiesen werden.
3. Neue Effizienzklassen (EU-weit vereinheitlicht)
Bisher in Deutschland:
- A+ bis H
Künftig nach EPBD:
- A bis G
Dabei gilt:
A = Nullemissionsgebäude
G = energetisch schlechteste 15 % des Gebäudebestands eines Landes
Dadurch könnten viele Gebäude künftig schlechter eingestuft werden als heute.
4. CO₂-Ausstoß wird wichtiger
Neu ist die stärkere Berücksichtigung der CO₂-Emissionen eines Gebäudes.
Zusätzlich zum Energieverbrauch sollen künftig verpflichtend angegeben werden:
- CO₂-Emissionen in kg/m² pro Jahr
- Anteil erneuerbarer Energien
- Klimawirkung des Gebäudes
Das ist eine wesentliche Änderung gegenüber älteren Ausweisen, die sich hauptsächlich auf kWh/m² konzentrierten.
5. Strengere Anforderungen an Bedarfsausweise
Seit 01.01.2024 gelten für Bedarfsausweise strengere Berechnungsvorschriften nach aktuellen Normen (u. a. DIN V 18599).
Dabei werden genauer bewertet:
- Heizung
- Lüftung
- Warmwasser
- Gebäudeautomation
- Dämmstandard
- Wärmeverluste
Verbrauchsausweise blieben zunächst weitgehend unverändert.
6. Mehr Pflichtangaben und Nachweise
Künftig sollen Energieausweise verpflichtend enthalten:
- konkrete Sanierungsempfehlungen
- Angaben zu erneuerbaren Energien
- Angaben zu Treibhausgasemissionen
- Modernisierungspotenziale
Teilweise wird auch eine Vor-Ort-Begehung durch zertifizierte Energieberater diskutiert bzw. vorbereitet.
7. Erweiterte Vorlagepflichten
Die Pflicht zur Vorlage des Energieausweises wird ausgeweitet.
Schon heute gilt:
- Vorlage bei Verkauf
- Vorlage bei Neuvermietung
- Kennwerte in Immobilienanzeigen
Künftig voraussichtlich zusätzlich:
- bei Vertragsverlängerungen
- nach größeren Sanierungen
- bei umfangreichen Änderungen an der Gebäudehülle
8. Höhere Bedeutung für Immobilienwert und Finanzierung
Banken, Käufer und Versicherer berücksichtigen Energieeffizienz inzwischen deutlich stärker.
Folgen schlechter Klassen:
- schlechtere Finanzierungskonditionen
- geringerer Marktwert
- höhere Sanierungskosten
- mögliche Nachteile bei Vermietung
Die EU-Regeln sollen diesen Effekt weiter verstärken.
9. Gültigkeit und Bestandsschutz
Wichtig:
- Bereits ausgestellte Energieausweise bleiben grundsätzlich 10 Jahre gültig.
- Ein alter Ausweis verliert nicht automatisch wegen neuer Regeln seine Wirksamkeit.
Aber:
- Bei größeren Änderungen am Gebäude kann ein neuer Bedarfsausweis erforderlich werden.
10. Bußgelder und rechtliche Risiken
Das GEG sieht Bußgelder vor, etwa bei:
- fehlendem Energieausweis
- falschen Angaben
- Nichtvorlage bei Verkauf/Vermietung
- fehlenden Angaben in Immobilienanzeigen
Möglich sind Bußgelder bis zu 10.000 €.
11. Welche Energieausweisform?
Anhand der Grafik ersehen Sie, welcher Ausweis für Ihre Immobilie vorgelegt werden muss.
12. Wann Sie keinen Energieausweis benötigen!
- Wenn Sie den Bauantrag vor dem 1. Oktober 2007 gestellt haben. Möchten Sie Ihr Haus jedoch verkaufen, muss ein Energieausweis erstellt werden.
- Ein kleines Gebäude, mit einer Fläche von unter 50 Quadratmetern.
- Denkmalgeschützte Gebäude
13. Anmerkungen
- Gültig ist ein Energieausweis zehn Jahre. Das gilt aber nicht, wenn Sie zwischenzeitlich energetische Veränderungen vorgenommen haben. Dann benötigen Sie einen neuen Ausweis.
- Liegt noch kein Energieausweis vor, können wir Ihnen gerne einen vom Fachmann erstellten Ausweis beibringen.
- Teile der Textinhalte wurden mit Unterstützung von ChatGPT erstellt.


